Leistungen im Detail

Auf dieser Seite haben wir für Sie die Leistungen der Deutschen Reiseversicherung detailliert aufgeführt.


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Leistungen beim Reiserücktrittsschutz

1. Wenn Sie die Reise stornieren, übernehmen wir die vertraglich geschuldeten Stornokosten sowie das vom Reisevermittler erhobene Vermittlungsentgelt.

2. Wenn Sie eine Reise aus einem versicherten Grund umbuchen, erstatten wir erforderliche Mehrkosten für die Anreise. Wir erstatten Ihnen auch die Kosten für eine Umbuchung. Sind in diesem Fall die Kosten geringer als die Kosten einer Stornierung, zahlen wir Ihnen zusätzlich 50 €.

3. Haben Sie mit einer ebenfalls bei uns versicherten Person ein Doppelzimmer gebucht und diese kann die Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten, erstatten wir Ihnen die Mehrkosten für einen Zuschlag für ein Einzelzimmer oder die alleinige Nutzung des Doppelzimmers.

4. Haben Sie mit mehreren versicherten Personen gemeinsam eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus angemietet und eine dieser Personen kann die Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten, bieten wir eine Alternative zur Stornierung. Wir übernehmen die Mietkosten der von der Reise zurückgetretenen Personen bis zur Höhe der durch eine vollständige Stornierung der Ferienwohnung oder des Ferienhauses entstehenden Kosten.

5. Wenn Sie Ihren Hinflug wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel verpassen, erstatten wir pro Reise, unabhängig von der Anzahl der Personen, Mehrkosten für die Hinreise bis insgesamt 1.500 € und Kosten für Verpflegung und Unterkunft bis insgesamt 150 €.

Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.

Leistungen beim Reiseabbruchschutz

1. Brechen Sie die Reise vorzeitig ab, erstatten wir:

  • die erforderlichen Mehrkosten der Rückreise entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität;
  • die anteiligen Kosten für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen mit Ausnahme der geplanten Rückreise.

2. Müssen Sie wegen Feuer oder anderen Naturgewalten länger am Reiseort bleiben, erstatten wir:

  • die erforderlichen Mehrkosten der Rückreise entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität.
  • die erforderlichen Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität.

3. Müssen Sie länger am Reiseort bleiben, weil Sie selbst oder eine mitreisende Risikoperson auf Grund eines medizinischen versicherten Ereignisses reiseunfähig werden, erstatten wir die erforderlichen Mehrkosten der Rückreise sowie zusätzliche Kosten für die Unterkunft entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität.

4. Können Sie die Reise nicht gemeinsam mit Ihrer Reisegruppe fortsetzen, erstatten wir die erforderlichen Nachreisekosten zu Ihrer Reisegruppe.

5. Wenn Sie Ihren Rückflug wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel verpassen, erstatten wir insgesamt pro Reise erforderliche Mehrkosten für die Rückreise bis 1.500 €. Außerdem erstatten wir die Kosten für die Verpflegung und Unterkunft bis 150 €.

Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.

Versicherte Ereignisse

Versicherte Ereignisse sind die Anlässe, die einen Versicherungsfall auslösen.

Bei der Deutschen Reiseversicherung sind versicherte Ereignisse:

  • Tod;
  • Unfallverletzung;
  • Erkrankung;
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen;
  • Impfunverträglichkeit;
  • Termin für eine Transplantation;
  • Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z. B. Knochenmark);
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken;
  • erheblicher Schaden an Ihrem Eigentum durch die Straftat eines Dritten, Feuer oder andere Naturgewalten;
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung;
  • Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses bei einem neuen Arbeitgeber;
  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit beim Arbeitgeber für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten. Dies gilt nur, wenn sich in Folge der Kurzarbeit Ihr monatliches Nettoeinkommen in diesem Zeitraum um mindestens 30 % im Vergleich zum Monat vor Beginn der Kurzarbeit reduziert;
  • Einberufung zu einer Wehrübung;
  • Stellen des Scheidungsantrages (bzw. anwaltlicher Nachweis über Trennung, wenn Trennungsjahr noch nicht vollendet) vor einer gemeinsamen Reise mit Ihrem Ehepartner. Bei einvernehmlicher Trennung gilt der entsprechende Antrag beim zuständigen Gericht;
  • Termin für die Wiederholung einer nicht bestandenen oder aus einem medizinischen Grund nicht angetretenen Prüfung an einer Schule oder Universität. Dies gilt, wenn die Prüfung während der geplanten Reise oder bis zu 14 Tage danach stattfindet;
  • im Falle einer Klassenfahrt: endgültiger Austritt aus dem Klassenverband vor Beginn der versicherten Reise wegen Schulwechsel oder Nichtversetzung.

Risikopersonen

Als Risikopersonen bezeichnet man die Personen, die bei einer Reiserücktrittsversicherung einen Versicherungsfall auslösen können. In der Deutschen Reiseversicherung sind Risikopersonen:

  • Sie selbst;
  • nicht mitreisende Angehörige: Ehe- bzw. Lebenspartner oder Lebensgefährte, Enkelkinder, Großeltern, Kinder, Stiefkinder, Stiefeltern, Pflegekinder oder die Ihres Ehe- bzw. Lebenspartners, Eltern oder die Ihres Ehe- bzw. Lebenspartners oder Ihres Lebensgefährten, Ehe- bzw. Lebenspartner Ihrer Kinder, nur im Todesfall: Ihre Tanten, Onkel, Nichten und Neffen;
  • Personen, die einen Ihrer nicht mitreisenden Angehörigen während der Reise pflegerisch betreut hätten.

Haben nicht mehr als 6 Personen und davon maximal 4 Erwachsene die Reise gemeinsam gebucht, gelten auch mitreisende Personen und deren Angehörige als Risikopersonen, wenn die mitreisenden Personen gemeinsam mit Ihnen auf der Buchungsbestätigung genannt sind.

Im Familientarif gelten alle mitreisenden Personen und deren Angehörige als Risikopersonen.