Fragen & Antworten

Sie wollen sich vor Abschluss Ihrer Reiserücktrittsversicherung gründlich informieren? In diesem Bereich haben wir für Sie die häufigsten Fragen zur Deutschen Reiseversicherung zusammengestellt. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

  • Allgemeine Fragen

      Hier finden Sie allgemeine Fragen zur Deutschen Reiseversicherung.

      • Wer kann die Reiserücktrittsversicherung abschließen?

        Damit Sie die Jahresreiserücktrittsversicherung abschließen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

        • - Sie verreisen als Einzelperson oder als Familie mit bis zu 6 Personen.
        • - Jede Ihrer Privat- und Geschäftsreisen hat eine Dauer von bis zu 56 Tagen.
        • - Zwischen Versicherungsbeginn und dem geplanten Reiseantritt liegen noch mindestens 30 Tage. Liegen zwischen der Buchung der Reise und dem Reisebeginn weniger als 30 Tage, ist der Abschluss der Versicherung bis zu 5 Tage nach Reisebuchung möglich. Der Buchungstag Ihrer Reise wird bei der Berechnung der Buchungsfrist nicht mitgezählt.
        • - Sie und alle Mitversicherten haben einen Wohnsitz in Deutschland.
        • - Ihre Reise beginnt in Deutschland.
        • - Sie reisen nicht in folgende Länder und Regionen: Nord-Korea, Syrien, Krim, Venezuela und Iran.

        Bitte beachten Sie, dass Sie über unseren Online-Abschluss nur bis zu 6 Personen versichern können. Wenn Sie mehr als 4 Kinder versichern möchten, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice:
        Tel.: +49 2247 9194-975 oder
        E-Mail: info@deutsche-reiseversicherung.de.

        Für den Abschluss der Reiserücktrittsversicherung für einzelne Reisen gelten folgende Voraussetzungen:

        • - Sie verreisen als Einzelperson, als Familie mit bis zu 6 Personen oder mit einer Gruppe von bis zu 4 Personen. Als Familie gelten Sie und Ihr Partner sowie bis zu 4 eigene Kinder bis zu 21 Jahren. Ein gemeinsamer Wohnsitz aller Familienmitglieder ist in der Einzel-Reiserücktrittsversicherung nicht notwendig.
        • - Ihre Privat- oder Geschäftsreisen dauert maximal 56 Tage.
        • - Zwischen Versicherungsbeginn und dem geplanten Reiseantritt liegen noch mindestens 30 Tage. Liegen zwischen dem Abschluss des Vertrages und dem Reisebeginn weniger als 30 Tage, ist der Abschluss der Versicherung bis zu 5 Tage nach Buchung möglich. Der Buchungstag Ihrer Reise wird bei der Berechnung der Buchungsfrist nicht mitgezählt.
        • - Sie und alle Mitversicherten haben einen Wohnsitz in Deutschland.
        • - Ihre Reise beginnt in Deutschland.
        • - Sie reisen nicht in folgende Länder und Regionen: Nord-Korea, Syrien, Krim, Venezuela und Iran.
        • Bitte beachten Sie, dass Sie über unseren Online-Abschluss nur bis zu 6 Personen versichern können. Wenn Sie mehr als 4 Kinder versichern möchten, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice:
          Tel.: +49 2247 9194-975 oder
          E-Mail: info@deutsche-reiseversicherung.de.

      • Wer ist beim Familientarif mitversichert?

        Im Familientarif sind Sie und Ihr Partner versichert. Darüber hinaus gilt der Versicherungsschutz für bis zu insgesamt 7 Kinder bis 21 Jahre von Ihnen oder Ihrem Partner. Pflegekinder gelten ebenfalls als Kinder. Ein gemeinsamer Wohnsitz aller Personen ist nicht notwendig.

        Bitte beachten Sie, dass Sie über unseren Online-Abschluss nur bis zu 6 Personen versichern können. Wenn Sie mehr als 4 Kinder versichern möchten, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice:
        Tel.: +49 2247 9194-975 oder
        E-Mail: info@deutsche-reiseversicherung.de.

      • Sollte ich eine Reiserücktrittsversicherung für einzelne Reisen oder eine Jahresversicherung abschließen?

        Beim einmaligen Schutz versichern Sie nur eine Reise, während der Jahresschutz für beliebig viele Reisen gilt. Versichern Sie den Preis der teuersten Reise eines Jahres, sind alle anderen Reisen des Jahres automatisch ohne Mehrkosten mitversichert. Sie müssen also nicht den Gesamtwert aller Reisen des Jahres absichern, sondern nur den der teuersten Reise. Verreisen Sie und die Mitversicherten getrennt voneinander, sind alle Reisen in Summe bis zum versicherten Gesamtreisepreis versichert. Der Jahresschutz verlängert sich nach Ablauf automatisch.

      • Welche Buchungsfrist gilt bei der Deutschen Reiseversicherung?

        Die Buchungsfrist gibt den Zeitraum an, in dem die Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen werden kann. Entscheidende Kriterien sind der Tag, an dem die Reise gebucht wurde, und der Beginn der Reise. Sie können diese Versicherung jederzeit bis 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt abschließen. Bei weniger als 30 Tagen bis zum Reisebeginn muss der Vertragsabschluss innerhalb von 5 Tagen nach der Reisebuchung erfolgen.

      • Was ist eine Reise?

        1. Als Reise gelten bei der Deutschen Reiseversicherung grundsätzlich alle privaten und beruflich veranlassten Reisen, unabhängig vom Reiseziel und der Reisedauer.
        2. Voraussetzung für eine Reise ist, dass Sie ein Transportmittel oder eine Unterkunft gebucht haben.
        3. Fahrten zwischen Ihrem ständigen Wohnsitz und Ihrer Arbeitsstätte gelten nicht als Reise.

      • Wer sind Risikopersonen?

        Als Risikopersonen bezeichnet man die Personen, die bei einer Reiserücktrittsversicherung einen Versicherungsfall auslösen können. Bei der Deutschen Reiseversicherung sind Risikopersonen Sie selbst sowie Ihre Angehörigen (Ehe- bzw. Lebenspartner, Enkelkinder, Großeltern, Kinder, Stiefkinder, Stiefeltern, Pflegekinder oder die Ihres Ehe- bzw. Lebenspartners, Eltern oder die Ihres Ehe- bzw. Lebenspartners, Ehe- bzw. Lebenspartner Ihrer Kinder; nur im Todesfall auch Tanten, Onkel, Nichten und Neffen). Ebenfalls als Risikoperson gelten Personen, die einen Ihrer nichtmitreisenden Angehörigen während der Reise pflegerisch betreut hätten. Haben nicht mehr als 6 Personen und davon maximal 4 Erwachsene die Reise gemeinsam gebucht, gelten auch mitreisende Personen und deren Angehörige als Risikopersonen, wenn die mitreisenden Personen gemeinsam mit Ihnen auf der Buchungsbestätigung genannt sind. Im Familientarif gelten alle mitreisenden Personen und deren Angehörige als Risikopersonen.

      • In welchen Fällen bietet die Deutsche Reiseversicherung Schutz?

        Versicherte Ereignisse sind:

        • - Tod;
        • - Unfallverletzung;
        • - Erkrankung;
        • - Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen;
        • - Impfunverträglichkeit;
        • - Termin für eine Transplantation;
        • - Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z. B. Knochenmark);
        • - Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken;
        • - erheblicher Schaden an Ihrem Eigentum durch die Straftat eines Dritten, Feuer oder andere Naturgewalten;
        • - Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung;
        • - Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses bei einem neuen Arbeitgeber;
        • - Konjunkturbedingte Kurzarbeit beim Arbeitgeber für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten. Dies gilt nur, wenn sich in Folge der Kurzarbeit Ihr monatliches Nettoeinkommen in diesem Zeitraum um mindestens 30 % im Vergleich zum Monat vor Beginn der Kurzarbeit reduziert;
        • - Stellen des Scheidungsantrages (bzw. anwaltlicher Nachweis über Trennung, wenn Trennungsjahr noch nicht vollendet) vor einer gemeinsamen Reise mit Ihrem Ehepartner. Bei einvernehmlicher Trennung gilt der entsprechende Antrag beim zuständigen Gericht;
        • - Termin für die Wiederholung einer nicht bestandenen oder aus einem medizinischen Grund nicht angetretenen Prüfung an einer Schule oder Universität. Dies gilt, wenn die Prüfung während der geplanten Reise oder bis zu 14 Tage danach stattfindet;
        • - im Falle einer Klassenfahrt: endgültiger Austritt aus dem Klassenverband vor Beginn der versicherten Reise wegen Schulwechsel oder Nichtversetzung.

        Weitere Informationen zu den versicherten Ereignissen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen auf Seite 4 unter dem Punkt "2. Medizinische Ereignisse".

      • Kann ich mein Seminar bzw. meinen Fortbildungsaufenthalt über die Deutsche Reiseversicherung versichern?

        Sie können Ihr Seminar über die Deutsche Reiseversicherung versichern, wenn die Seminargebühren niedriger als die Kosten für die touristischen (Reise-)Leistungen (z. B. Bahnfahrkarte, Hotelkosten, Verpflegung) sind. Wenn die Seminargebühren höher sind als die Reiseleistungen können Sie Ihren Fortbildungsaufenthalt nicht über die Deutsche Reiseversicherung absichern. Gerne beraten wir Sie bezüglich einer Alternative.

      • Bis zu welcher Summe kann ich Reisen versichern?

        Sie können Reisen bis zu einem Gesamtreisepreis von 10.000 € pro Reisebuchung versichern.
        Für die Jahresreiserücktrittsversicherung gilt zudem: Ist eine Ihrer Reisen teurer als die vereinbarte Versicherungssumme, können Sie Ihren Jahresschutz durch eine Reiserücktrittsversicherung für einzelne Reisen ergänzen.

      • Ich habe eine Kreditkarte mit Reiserücktrittsversicherung. Brauche ich eine zusätzliche Reiserücktrittsversicherung?

        Viele Kreditkarten können nicht nur als Zahlungsmittel genutzt werden, sondern beinhalten auch eine Reiserücktrittsversicherung. Je nach Anbieter sind die Leistungen der Reiserücktrittsversicherungen sehr unterschiedlich und es empfiehlt sich, einen Blick in die Versicherungsbedingungen zu werfen.

        Folgende Aspekte sollten Sie beachten, wenn Sie die Reiserücktrittsversicherung Ihrer Kreditkarte nutzen:

        • - Häufig sind Sie nur dann versichert, wenn Sie den gesamten Reisepreis mit der Kreditkarte bezahlen. Die Reiserücktrittsversicherung bietet daher keinen Schutz, wenn Sie z. B. die Anzahlung per Überweisung leisten und den Restreisepreis dann mit der Kreditkarte begleichen.
        • - Oft besteht eine Reisepreisbegrenzung oder auch ein Jahreslimit.
        • - Bei den meisten Anbietern ist nur der Karteninhaber abgesichert, aber nicht die Mitreisenden (z. B. Partner oder Kinder).
        • - Bestimmte Reiseländer können vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein.
        • - Viele Kreditkarten bieten Schutz für Stornokosten im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung, jedoch keine Reiseabbruchversicherung. In diesen Fällen müssen Sie die Kosten selbst tragen, wenn Sie die Reise z. B. aus Krankheitsgründen abbrechen müssen.

        Anhand der oben genannten Aspekte können Sie prüfen, ob die Reiserücktrittsversicherung Ihrer Kreditkarte Ihnen ausreichend Schutz bietet. Die Deutsche Reiseversicherung erfüllt alle oben genannten Punkte.

    • Fragen zum Coronavirus

      Hier finden Sie die häufigsten Fragen zum Coronavirus. Seien Sie unbesorgt – wir lassen Sie im Falle einer Erkrankung mit dem Coronavirus nicht im Stich.

      • Ich habe Angst zu reisen und möchte meinen Urlaub stornieren. Ist das versichert?

        Nein, die Deutsche Reiseversicherung haftet nicht, wenn Sie Angst haben zu erkranken und nicht reisen möchten.

      • Bin ich geschützt, wenn das Auswärtige Amt für mein Urlaubsziel eine Reisewarnung ausspricht?

        Sofern vor Ihrem Reiseantritt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für Ihr Reiseland ausgesprochen wurde, haben Sie im Rahmen der Reiseabbruchversicherung keinen Schutz bei Schadensfällen. Sollten Sie trotz Reisewarnung Ihren Urlaub antreten und vor Ort z. B. an Covid-19 erkranken, ist dies nicht versichert.

      • Kann ich von meiner Reise zurücktreten, wenn ich von Kurzarbeit betroffen bin?

        Wenn Sie von konjunkturbedingter Kurzarbeit bei Ihrem Arbeitgeber für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten betroffen sind, ist dies versichert. Dies gilt nur, wenn sich in Folge der Kurzarbeit Ihr monatliches Nettoeinkommen in diesem Zeitraum um mindestens 30 % im Vergleich zum Monat vor Beginn der Kurzarbeit reduziert.

      • Ich erhalte kurz vor meiner Abreise ein positives Testergebnis auf Covid-19. Übernimmt die Deutsche Reiseversicherung meine Stornokosten?

        Ja, die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie, wenn Sie wegen einer unerwarteten und schweren Erkrankung, wie zum Beispiel dem Coronavirus, von Ihrer Reise zurücktreten müssen. Bitte melden Sie uns unverzüglich die Stornierung Ihrer Reise .

      • Ein nicht mitreisender Angehöriger erkrankt kurz vor Reiseantritt an Covid-19. Kommt die Deutsche Reiseversicherung für die Stornokosten auf?

        Ja, auch wenn eine Risikoperson an Corona erkrankt, bietet Ihnen die Deutsche Reiseversicherung Schutz.

      • Meine gebuchte Reise wurde abgesagt. Bekomme ich meinen Beitrag für die Deutsche Reiseversicherung erstattet?

        Nein, die Absage der Fluggesellschaft, des Hotels sowie des Reiseveranstalters oder ein Einreiseverbot in Ihr Reiseland stellen keine versicherten Ereignisse dar. Der Beitrag wird nicht erstattet. Die Reiserücktrittsversicherung bietet Ihnen ab dem Tag des Vertragsabschlusses Schutz, so dass Leistungen bereits erbracht wurden. Eine Stornierung Ihres Vertrags ist daher nach Ablauf der 14-tätigen Widerrufsfrist nicht mehr möglich.

      • Welche Art von Testnachweis wird im Falle einer COVID-19-Erkrankung von der Versicherung akzeptiert?

        Bei einer COVID-19-Erkrankung ist ein Antigentest einer öffentlichen Teststelle ausreichend. Hierzu zählen u.a. Testzentren oder Apotheken. Ein PCR Test ist nicht erforderlich.

      • Aufgrund eines Lockdowns im Reiseland kann ich nicht reisen. Übernimmt die Reiserücktrittsversicherung meine Unkosten?

        Nein, der Versicherer haftet nicht im Falle eines Lockdowns an Ihrem Reiseziel.

      • Ich habe kurz vor Reisebeginn Kontakt zu Personen, welche positiv auf Covid-19 getestet wurden. Ich muss mich in Quarantäne begeben und kann nicht reisen. Ist dies ein versichertes Ereignis?

        Nein, die Deutsche Reiseversicherung haftet nicht bei Quarantäne-Maßnahmen.

      • Meine Corona App der Bundesregierung zeigt mir an, dass ich eine Begegnung mit Personen hatte, die positiv auf das Covid-19-Virus getestet wurden. Leistet die Reiserücktrittsversicherung aufgrund des hohen Ansteckungsrisikos?

        Nein, die Reiserücktrittsversicherung leistet nicht, wenn Ihre Corona-App anzeigt, dass Sie eine Begegnung mit Personen hatten, die positiv auf das Covid-19-Virus getestet wurden. Ein hohes Ansteckungsrisiko ist kein versichertes Ereignis. Die Deutsche Reiseversicherung bietet Ihnen Schutz, wenn Sie nachweislich (ärztliches Attest) selber an Corona erkrankt sind. Einen Vordruck für die ärztliche Bescheinigung können Sie sich herunterladen.

      • Übernimmt die Deutsche Reiseversicherung meine Kosten, wenn ich am Abflughafen nicht fliegen darf, weil ich eine erhöhte Temperatur habe?

        Handelt es sich bei der erhöhten Temperatur um eine unerwartete und schwere Erkrankung, wird ein ausführliches Attest mit Diagnose und Behandlungsdauer vom Arzt benötigt. Daher empfehlen wir Ihnen in diesem Fall umgehend einen Arzt aufzusuchen und den Schadensfall zu melden.

        Einen Vordruck für die ärztliche Bescheinigung können Sie sich herunterladen.

      • Ich kann meine Reise ohne Grund bis 14 Tage vor Abreise kostenlos umbuchen oder stornieren. Reicht es aus, wenn ich die Deutsche Reiseversicherung 2 Wochen vor Abreise abschließe?

        Sie können die Deutsche Reiseversicherung bis 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt abschließen. Liegen zwischen dem Abschluss des Vertrages und dem Reisebeginn weniger als 30 Tage, ist der Abschluss der Versicherung bis zu 5 Tage nach Buchung möglich. Der Buchungstag Ihrer Reise wird bei der Berechnung der Buchungsfrist nicht mitgezählt.

      • Mir wurde eine Umbuchung meiner geplanten Reise angeboten. Kann ich meine Reiserücktrittsversicherung für einzelne Reisen auf die neue Reise übertragen?

        Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Abschlusstag der Versicherung und gilt für die bei der Versicherungsbuchung angegebenen Reise. Gemäß den Versicherungsbedingungen stellt eine Pandemie kein versichertes Risiko als Reiserücktrittsgrund dar.

        Wir haben für unsere Kunden eine Kulanzlösung geschaffen und bieten für eine umgebuchte Reise eine einmalige (bis zu sechs Monate) kostenlose Beginnverlegung des Versicherungsvertrages an. Eine erneute Änderung darüber hinaus ist nicht mehr möglich, wenn die umgebuchte Reise nicht stattfinden kann.

        Wenn Ihre neue Reise teurer ist, passen wir den Beitrag entsprechend an. Bitte teilen Sie uns die neuen Reisedaten und den neuen Reisepreis per E-Mail an vertrag@deutsche-reiseversicherung.de mit.

        Sie haben eine Jahresreiserücktrittsversicherung abgeschlossen? Dann müssen Sie nichts tun. Der Versicherungsschutz besteht für alle Reisen innerhalb der Vertragslaufzeit.

      • Ich bin im Urlaub, möchte jedoch auf Grund einer schweren Covid-19-Erkrankung einer Risikoperson zurückreisen. Ist dies in der Reiseabbruchversicherung abgedeckt?

        Die Reiseabbruchversicherung bietet Ihnen auch Schutz, wenn eine Risikoperson unerwartet und schwer an z. B. dem Coronavirus erkrankt, sofern vor Ihrem Reiseantritt keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für Ihr Reiseland ausgesprochen wurde.

      • Unser Tipp

        Ob es eine Kulanzregelung zu den bei der Deutschen Reiseversicherung nicht versicherten Ereignissen gibt, kann Ihnen Ihr Reisebüro sagen. Wenn Sie die Reise selbst gebucht haben, empfehlen wir Ihnen, sich beispielsweise mit der Fluggesellschaft oder Ihrer Unterkunft in Verbindung zu setzen.

    • Fragen zur Anmeldung

      Hier finden Sie die häufigsten Fragen zur Anmeldung.

      • Wie kann ich die Versicherung abschließen?

        1. Angebot auswählen
        Mit unserem Online-Rechner können Sie mit nur wenigen Klicks Ihr individuell passendes Angebot ermitteln.

        2. Versicherung schnell und direkt über's Internet abschließen
        Gefällt Ihnen das Angebot, können Sie die Deutsche Reiseversicherung hier einfach online abschließen und erhalten sofort Ihre Versicherungsbestätigung per E-Mail.

      • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Deutsche Reiseversicherung abzuschließen?

        Voraussetzungen für die Jahresreiserücktrittsversicherung

        • - Sie verreisen als Einzelperson, als Familie mit bis zu 6 Personen.
        • - Jede Ihrer Privat- und Geschäftsreisen hat eine Dauer von bis zu 56 Tagen.
        • - Zwischen Versicherungsbeginn und dem geplanten Reiseantritt liegen noch mindestens 30 Tage. Liegen zwischen der Buchung der Reise und dem Reisebeginn weniger als 30 Tage, ist der Abschluss der Versicherung bis zu 5 Tage nach Reisebuchung möglich. Der Buchungstag Ihrer Reise wird bei der Berechnung der Buchungsfrist nicht mitgezählt.
        • - Sie und alle Mitversicherten haben einen Wohnsitz in Deutschland.
        • - Jede Ihrer Reisen beginnt in Deutschland.
        • - Sie reisen nicht nach Nord-Korea, Syrien, Krim, Venezuela oder den Iran.

        Voraussetzungen für die Reiserücktrittsversicherung für einzelne Reisen

        • - Sie verreisen als Einzelperson, als Familie mit bis zu 6 Personen oder mit einer Gruppe von bis zu 4 Personen.
        • - Ihre Privat- oder Geschäftsreisen dauert maximal 56 Tage.
        • - Zwischen Versicherungsbeginn und dem geplanten Reiseantritt liegen noch mindestens 30 Tage. Liegen zwischen dem Abschluss des Vertrages und dem Reisebeginn weniger als 30 Tage, ist der Abschluss der Versicherung bis zu 5 Tage nach Buchung möglich. Der Buchungstag Ihrer Reise wird bei der Berechnung der Buchungsfrist nicht mitgezählt.
        • - Sie und alle Mitversicherten haben einen Wohnsitz in Deutschland.
        • - Ihre Reise beginnt in Deutschland.
        • - Sie reisen nicht nach Nord-Korea, Syrien, Krim, Venezuela oder den Iran.
      • Welche Unterlagen erhalte ich?

        Sie erhalten umgehend nach Abschluss Ihre Versicherungsbestätigung, die Versicherungsbedingungen sowie das Produktinformationsblatt per E-Mail.

      • Ich habe die Unterlagen per E-Mail nicht erhalten. Woran kann das liegen?

        Nach Abschluss erhalten Sie umgehend Ihre Unterlagen per E-Mail. Wenn Sie keine E-Mail erhalten haben, überprüfen Sie bitte Ihre angegebene E-Mail-Adresse und schauen im SPAM-Ordner nach, ob die E-Mail irrtümlich dort eingegangen ist.

      • Sind meine Daten sicher?

        Der Online-Abschluss erfolgt über eine sichere Verbindung. Wir nutzen Ihre Daten nur zur Erfüllung des Versicherungsvertrages. Mehr dazu erfahren Sie in der Rubrik Datenschutz.

    • Fragen zu bestehenden Verträgen und Vertragsänderungen

      Hier finden Sie die häufigsten Fragen zu bestehenden Verträgen.

      • Wie lange läuft mein Vertrag?

        1. Jahresreiserücktrittsversicherung

        a) Der Vertrag läuft ein Jahr ab Beginn des Vertrages. Er verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr. Sie können bis zu einem Monat vor Ablauf eines Versicherungsjahres kündigen. Wir können bis zu 3 Monate vor Ablauf eines Versicherungsjahres kündigen.
        b) Melden Sie uns einen Schadensfall, haben Sie und wir ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses gilt bis zu einem Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. Es ist unabhängig davon, ob und in welcher Höhe wir Kosten übernommen haben. Sie können mit sofortiger Wirkung kündigen oder einen späteren Zeitpunkt bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres wählen. Wir können mit einer Frist von einem Monat kündigen. Haben Sie zum Zeitpunkt unserer Kündigung bereits eine Reise angetreten, verlängert sich der Versicherungsschutz bis zum Ende dieser Reise.

        2. Reiserücktrittsversicherung für einzelne Reisen

        Der Versicherungsschutz beginnt mit Vertragsabschluss und endet automatisch 56 Tage nach dem von Ihnen gewählten Reisebeginn, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

      • Wann beginnt und endet mein Versicherungsschutz?

        1. Sie haben Versicherungsschutz während der Laufzeit des Vertrages und können beliebig oft verreisen.

        2. Beim Reiserücktrittsschutz haben Sie Versicherungsschutz von der Buchung bis zum Antritt einer Reise. Dabei ist die Dauer der geplanten Reise unerheblich.

        3. Die Reisabbruchversicherung bietet Ihnen Schutz ab Antritt der Reise bis zum Reiseende. Die maximale Reisedauer beträgt 56 Tage.

        4. Reisen, die Sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits angetreten haben, sind nicht versichert.

        5. Liegen zwischen dem Abschluss des Vertrages und dem Reisebeginn weniger als 30 Tage, haben Sie keinen Reiserücktrittsschutz. Dies gilt nicht, wenn Sie die Versicherung innerhalb von 5 Kalendertagen nach der Reisebuchung abschließen. Der Buchungstag Ihrer Reise wird bei der Berechnung der Buchungsfrist nicht mitgezählt.

        6. Der Versicherungsschutz verlängert sich, wenn sich die Beendigung einer Reise aus Gründen verzögert, die Sie nicht zu vertreten haben. Dies gilt z. B., wenn Sie medizinisch behandelt werden und die Rückreise nicht ohne Gefährdung Ihrer Gesundheit antreten können. Zu vertreten haben Sie die Verzögerung hingegen, wenn Sie diese willentlich veranlassen oder sie verschulden, weil Sie die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen haben.

      • Wie kann ich die Jahresreiserücktrittsversicherung kündigen?

        a) Der Vertrag läuft ein Jahr ab Beginn des Vertrages. Er verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr. Sie können bis zu einem Monat vor Ablauf eines Versicherungsjahres kündigen. Wir können bis zu 3 Monate vor Ablauf eines Versicherungsjahres kündigen.
        b) Melden Sie uns einen Schadensfall, haben Sie und wir ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses gilt bis zu einem Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. Es ist unabhängig davon, ob und in welcher Höhe wir Kosten übernommen haben. Sie können mit sofortiger Wirkung kündigen oder einen späteren Zeitpunkt bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres wählen. Wir können mit einer Frist von einem Monat kündigen. Haben Sie zum Zeitpunkt unserer Kündigung bereits eine Reise angetreten, verlängert sich der Versicherungsschutz bis zum Ende dieser Reise.

      • Wie kann ich die Versicherungssumme in der Jahresreiserücktrittsversicherung ändern?

        Eine Aufstockung bzw. Herabsetzung des Gesamtreisepreises ist jährlich bei Vertragsverlängerung möglich. Bitte teilen Sie uns eine Änderung mindestens 30 Tage vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres mit. Eine unterjährige Erhöhung des Gesamtreisepreises ist nicht möglich. Wenn Sie vor Änderungsmöglichkeit des Vertrages eine Reise planen, deren Reisepreis über der in der Jahresreiserücktrittsversicherung versicherten Summe liegt, können Sie für diese eine Reise eine Einzelversicherung in Höhe des Differenzbetrages abschließen. Tun Sie dies nicht, ist Ihre Reise nur anteilig versichert und jeder Schaden wird nur zu diesem Anteil erstattet. Beispiel: Reisepreis: 5.000 €, Versicherungssumme: 4.000 €, Schadenshöhe: 2.000 €. In diesem Fall würde die Erstattung 4/5 der Schadenshöhe betragen und Sie würden nur 1.600 € erstattet bekommen.

      • Was passiert mit meiner Jahresreiserücktrittsversicherung, wenn mein Kind 22 Jahre alt wird?

        Wird eines Ihrer mitversicherten Kinder während der Laufzeit des Vertrages 22 Jahre alt, endet der Versicherungsschutz für das Kind am Tag vor dem 22. Geburtstag. Mithilfe unseres Online-Abschlusses können Sie für das Kind eine Jahres-Reiserücktrittversicherung für Einzelpersonen abschließen. Sollten Sie aufgrund der geänderten Personenanzahl eine Anpassung des Gesamtreisepreises zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres wünschen, teilen Sie uns dies bitte mindestens 30 Tage vor Ende des laufendenden Versicherungsjahres schriftlich mit. Falls wir 30 Tage vor Ablauf des laufenden Versicherungsjahres keine Nachricht erhalten, verlängert sich die Versicherung automatisch mit dem bestehenden Reisepreis.

      • Was passiert mit meiner Jahrespolice, wenn ich 60 Jahre alt werde?

        Werden Sie während der Laufzeit des Vertrages 60 Jahre alt, erhöht sich Ihr Versicherungsbeitrag mit Beginn des Versicherungsjahres nach dem 60. Geburtstag. Wir informieren Sie über den höheren Beitrag per Brief. Wenn Sie mit der Erhöhung einverstanden sind, benötigen wir mindestens 30 Tage vor Ende des laufenden Versicherungsjahres Ihre schriftliche Zustimmung. Sollten wir keine Nachricht von Ihnen erhalten, endet der Vertrag mit Ablauf des laufenden Versicherungsjahres.

    • Fragen zu versicherten Ereignissen

      Die häufigsten Fragen zu versicherten Ereignissen haben wir in dieser Kategorie aufgeführt.

      • Ich muss meine Reise umbuchen. Ist das bei der Deutschen Reiseversicherung versichert?

        Wenn Sie eine Reise aus einem versicherten Grund umbuchen, erstatten wir erforderliche Mehrkosten für die Anreise. Wir erstatten Ihnen auch die Kosten für eine Umbuchung. Sind in diesem Fall die Kosten geringer als die Kosten einer Stornierung, zahlen wir Ihnen zusätzlich 50 €.

      • Wir haben ein Doppelzimmer gebucht, aber meine mitreisende Person kann aus einem versicherten Grund die Reise nicht antreten. Bekomme ich Mehrkosten erstattet?

        Haben Sie mit einer ebenfalls bei uns versicherten Person ein Doppelzimmer gebucht und diese kann die Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten, erstatten wir Ihnen die Mehrkosten für einen Zuschlag für ein Einzelzimmer oder die alleinige Nutzung des Doppelzimmers.

      • Wir haben mit mehreren Personen eine Ferienwohnung angemietet, aber eine Person kann die Reise nicht antreten. Bekomme ich Mehrkosten erstattet?

        Haben Sie mit mehreren versicherten Personen gemeinsam eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus angemietet und eine dieser Personen kann die Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten, bieten wir eine Alternative zur Stornierung. Wir übernehmen die Mietkosten der von der Reise zurückgetretenen Personen bis zur Höhe der durch eine vollständige Stornierung der Ferienwohnung oder des Ferienhauses entstehenden Kosten.

      • Wir haben unseren Flug aufgrund der Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel verpasst. Ist das versichert?

        Wenn Sie Ihren Hinflug wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel verpassen, erstatten wir pro Reise, unabhängig von der Anzahl der Personen, Mehrkosten für die Hinreise bis insgesamt 1.500 € und Kosten für Verpflegung und Unterkunft bis insgesamt 150 €.

      • Was wird unter „Erkrankung“ verstanden?

        Bei der Deutschen Reiseversicherung sind (schwere) Erkrankungen nur abgesichert, wenn diese bei Abschluss der Versicherung noch nicht bestanden und auch nicht vorhersehbar waren und Ihnen deshalb der Antritt oder die Fortsetzung Ihrer Reise nicht zugemutet werden kann.

        Beispiele für eine „unerwartet schwere Erkrankung“ in der Reiserücktrittsversicherung:

        • - Kurz vor Reiseantritt erkranken Sie an einem starken grippalen Infekt.
        • - Ihre Großmutter erkrankt nach Abschluss der Versicherung an einem Herzinfarkt. Aufgrund diesem muss sie von Ihnen betreut werden.
        • - Bei Abschluss der Versicherung besteht eine Allergie bei einer der versicherten Personen. In den letzten sechs Monaten vor Abschluss der Versicherung oder Reisebuchung wurde der Reisende wegen der Allergie nicht behandelt. Vor Reiseantritt kommt es nun zu einer starken allergischen Reaktion. Der behandelnde Arzt stellt wegen der Schwere dieser fest, dass die versicherte Person die Reise nicht antreten kann.

        Beispiele für eine „unerwartet schwere Erkrankung“ in der Reiseabbruchversicherung:

        • - Während der Reise erleidet Ihr Partner erstmals einen Herzinfarkt.
        • - Ihre Mutter erkrankt während Ihrer Reise an einer Lungenentzündung. Aufgrund der Erkrankung ist Ihre Mutter auf Ihre Betreuung angewiesen.
        • - Bei Abschluss der Versicherung besteht eine Allergie bei einer der versicherten Personen. Sie wurde wegen der Allergie in den letzten sechs Monaten vor Abschluss der Versicherung oder Reisebuchung nicht behandelt. Während der Reise kommt es nun zu einer starken allergischen Reaktion. Der behandelnde Arzt empfiehlt wegen der Schwere dieser die Reise vorzeitig zu beenden.

        Beispiel, bei dem keine „unerwartet schwere Erkrankung“ vorliegt:

        • - Sie leiden unter einer Erkrankung, bei der Schübe ein charakteristisches Merkmal des Verlaufs sind (z. B. Multiple Sklerose oder Colitis ulcerosa). Sie wurden wegen der Erkrankung in den letzten sechs Monaten vor Abschluss der Versicherung oder Reisebuchung behandelt. Daher ist diese Erkrankung nicht versichert.

        Ob eine unerwartet schwere Erkrankung vorliegt, muss im Einzelfall geklärt werden und kann nicht abschließend allgemein beantwortet werden.

    • Fragen zu Zahlungen

      Die häufigsten Fragen zu Zahlungen haben wir in dieser Kategorie aufgeführt.

      • Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es bei der Deutschen Reiseversicherung?

        Bei Buchung einer Reiserücktrittsversicherung für einzelne Reisen können Sie zwischen folgenden Zahlungsmöglichkeiten wählen:

        • a) Kreditkarte: Maestro, Mastercard, Visa, American Express, Diners, Discover oder Bancontact;
        • b) SEPA-Lastschriftverfahren;
        • c) Online-Bezahlsystem: eps, Giropay, Apple Pay, SOFORT Überweisung, iDEAL oder PayPal.

        Bei Buchung einer Jahres-Reiserücktrittsversicherung steht Ihnen zur Zahlung das SEPA-Lastschriftverfahren zur Verfügung.
        Bitte teilen Sie uns schriftlich jede Änderung der Kontoverbindung mit und sorgen Sie für ausreichende Deckung Ihres Kontos. Sie haben die Möglichkeit, bei Abschluss des Vertrages die Bankverbindung einer anderen Person anzugeben (abweichender Beitragszahler). Sie müssen dazu von dieser Person befugt sein.

      • Was passiert bei nicht eingelösten Lastschriften?

        Bitte vermeiden Sie Rücklastschriften. Jede Rücklastschrift ist mit hohem Verwaltungsaufwand und Bankgebühren verbunden. Wir erheben von Ihnen für nicht eingelöste Lastschriften die uns auferlegten Kosten, wenn Sie die Nichteinlösung (beispielsweise auf Grund von Widerruf, falschen Angaben oder fehlender Kontodeckung) zu verantworten haben.

      • Wann muss ich den Beitrag bezahlen?

        1. Jahresreiserücktrittsversicherung

        Bei neuen Verträgen ist der Beitrag für diese Versicherung sofort nach Abschluss des Vertrags per Lastschriftverfahren zu bezahlen. In der Regel ziehen wir den Betrag in den ersten beiden Wochen nach Abschluss der Versicherung ein.
        Bei Verlängerung eines Jahresvertrages ist der Beitrag zum Monatsersten vor Beginn des neuen Versicherungsjahres fällig. Wir ziehen den Betrag in der Regel in den ersten beiden Wochen des Monats vor Beginn des neuen Versicherungsjahres ein.

        2. Reiserücktrittsversicherung für einzelne Reisen

        Der Beitrag für diese Versicherung ist sofort nach Abschluss des Vertrags zu bezahlen. Wenn Sie SEPA-Lastschriftverfahren als Zahlungsmöglichkeit gewählt haben, ziehen wir den Beitrag in der Regel in den ersten beiden Wochen nach Abschluss der Versicherung ein.

      • Wie kann ich eine Änderung meiner Bankverbindung mitteilen?

        Eine Änderung Ihrer Bankverbindung teilen Sie uns bitte per Post oder E-Mail mit:

        Deutsche Reiseversicherung - Versicherungslösungen
        c/o DR-WALTER GmbH
        Eisenerzstraße 34
        53819 Neunkirchen-Seelscheid
        E-Mail: vertrag@deutsche-reiseversicherung.de

    • Fragen zu Schäden und Erstattungen

      Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um den Schadensfall.

      • Was muss ich im Schadensfall beachten?

        Um Ihren Anspruch auf Leistungen nicht zu gefährden, ist es notwendig, dass Sie sich im Schadensfall unverzüglich an die Europ Assistance wenden.

        24-Stunden-Notrufnummer: +49 89 55987-629

        Schriftliche Schadensmeldungen und Mitteilungen zu Leistungsfällen senden Sie bitte an:

        Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland
        Leistungsabteilung
        Adenauerring 9
        81737 München

        Fax: +49 89 55987-221
        E-Mail: leistung@deutsche-reiseversicherung.de

        Weitere Informationen erhalten Sie unter: Was tun im Schadensfall?

      • Wann und zu welchem Wechselkurs zahlt mir die Versicherung die Entschädigung?

        1. Wir zahlen innerhalb von 2 Wochen nach unserer Entscheidung, ob und in welcher Höhe wir leisten.

        2. Wir verwenden den Wechselkurs des Tages, an dem Sie in einer fremden Währung bezahlt hatten.

      • Wer zahlt, wenn ich mehrere Versicherungsverträge abgeschlossen habe?

        1. Haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung aus anderen Verträgen, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor (Subsidiarität). Dies gilt für weitere private Versicherungsverträge und gesetzliche Leistungsträger. Dies gilt auch, wenn in dem anderen Vertrag ebenfalls eine Subsidiarität festgelegt ist.

        2. Melden Sie uns den Schadensfall, werden wir unbeachtlich einer Subsidiarität in Vorleistung gehen.

      • Was passiert mit Ansprüchen gegen Dritte, nachdem die Versicherung den Schaden reguliert hat?

        Ersatzansprüche gegen Dritte gehen im gesetzlichen Umfang bis zur Höhe der geleisteten Zahlung auf uns über.

      • Können meine Ansprüche verjähren?

        Ihre Ansprüche an uns verjähren innerhalb von 3 Jahren. Die Frist beginnt am letzten Tag des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Ihnen bekannt war bzw. bekannt sein musste. Nicht berücksichtigt wird der Zeitraum, bis Ihnen unsere Entscheidung zugegangen ist.

      • Lob, Fragen, Kritik oder Anregungen?

        Ihre Meinung ist uns wichtig!

        • Fühlen Sie sich bei DR-WALTER gut aufgehoben?

          Wir freuen uns, wenn Sie sich kurz die Zeit nehmen, eine Bewertung bei Google, Facebook oder auch Trustpilot zu schreiben. So helfen Sie nicht nur uns, unseren Service weiter zu verbessern, sondern auch anderen Kunden, die auf der Suche nach der passenden Versicherung sind.

        • In welchen Bereichen können wir uns noch verbessern?

          Sollten Sie noch offene Themen haben oder mit unserem Service nicht zufrieden sein, haben Sie natürlich die Möglichkeit, sich an die jeweilige Fachabteilung oder die Abteilung für Beschwerdemanagement (sandra.karnstedt-panienka@dr-walter.com) zu wenden. Auch über unser Kontaktformular sind wir für Sie erreichbar. Weitere Informationen über Fragen zur Beschwerdebearbeitung finden Sie in unserem Impressum .

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